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erstellt am:
24.10.2017
Celle. Das Oberlandesgericht Celle hat das Ablehnungsgesuch einer Beigeladenen und der Musterklägerin gegen die drei zuständigen Richter des 1. Kartellsenats im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW zurückgewiesen.
In dem Beschluss, der ohne Beteiligung der abgelehnten Richter gefasst wurde, konnte der Senat nicht feststellen, dass ein objektiver Grund besteht, der vernünftigerweise befürchten ließe, die Richter würden nicht unparteiisch entscheiden.
Es könne bereits nicht festgestellt werden, dass der Vorsitzende die im Befangenheitsgesuch beanstandete Äußerung überhaupt getätigt habe. Die Beigeladene und die Musterklägerin hatten behauptet, der Vorsitzende habe die vorläufige Rechtsauffassung des Senats vorgetragen, Leerverkäufe und Hedge-Fonds seien im Rahmen einer Schadensersatzhaftung wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB) nicht schützenswert.
Das Gericht hat keine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Die Termine zur mündlichen Verhandlung am 26. und 27. Oktober 2017 sind aufgehoben.